Stiegenhausreinigung Kosten Wien 2025: Was zahlt die Hausverwaltung?
Stiegenhausreinigung Kosten Wien 2025: Was zahlt die Hausverwaltung?
Stiegenhausreinigung ist eine gesetzliche Pflicht für Hausverwaltungen in Wien. Dieser Guide liefert aktuelle Marktpreise 2025, erklärt die Pflichtleistungen nach MRG und zeigt, wo sich sinnvoll sparen lässt.
Aktuelle Preistabelle Stiegenhausreinigung Wien 2025
Kleinhaus (1-3 WE, 2x monatlich): € 45-70/Monat. Mietshaus (6-12 WE, 1x wöchentlich): € 90-160/Monat. Wohnhausanlage (ab 8 Stockwerke, 2-5x wöchentlich): ab € 280/Monat. Der marktübliche Stundensatz liegt 2025 bei € 40-55 netto.
Pflichtleistungen laut MRG & Hausordnung
Pflichtleistungen umfassen: Fegen/Saugen aller Treppenstufen und Podeste, feuchtes Wischen, Reinigung der Handläufe und Geländer, Abstauben von Briefkästen und Lichtschaltern, Müllraumbetreuung sowie Reinigung des Eingangsbereichs.
Hinweis: Fensterreinigung und Außenanlagen sind meist Sonderleistungen und werden separat kalkuliert.
Pauschalpreis vs. Stundenlohn
Fixpreis (empfohlen für Hausverwaltungen): Planbare Monatskosten, kein Kostenrisiko, klare Leistungsdefinition nötig.
Stundenlohn: Gut für unregelmäßige Einsätze, aber schwer planbar. Nur mit Zeiterfassung sinnvoll. Risiko von Stundenausweitung ohne Kontrolle.
Häufig gestellte Fragen
❓ Was kostet Stiegenhausreinigung in Wien pro Monat?
Je nach Hausgröße zwischen € 45 (kleines 3-Parteien-Haus) und € 280+ (große Wohnhausanlage). Stundensatz 2025: € 40-55 netto.
❓ Wie oft muss das Stiegenhaus gereinigt werden?
In Wien ist wöchentliche Reinigung Standard. Bei stark frequentierten Anlagen 2-5x wöchentlich.
❓ Wer zahlt die Stiegenhausreinigung – Mieter oder Vermieter?
Laut MRG §21 können Betriebskosten auf alle Mieter aufgeteilt werden. Die Hausverwaltung beauftragt, die Kosten werden anteilig verrechnet.
❓ Was kostet eine einmalige Grundreinigung des Stiegenhauses?
Pauschal € 150-450 je nach Stockwerksanzahl. Maschinengestützte Steinbodenreinigung mit Versiegelung liegt höher.
❓ Kann Stiegenhausreinigung steuerlich abgesetzt werden?
Für Vermieter ja – als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
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